Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI
Der Entlastungsbetrag ist eine der wichtigsten Leistungen der Pflegeversicherung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. 131 Euro monatlich stehen allen Menschen mit anerkanntem Pflegegrad zu – unabhängig davon, ob sie zu Hause, bei Angehörigen oder in einer Pflegeeinrichtung leben. Diese Leistung kann für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag genutzt werden: Haushaltshilfe, Betreuung, Begleitung zu Terminen oder Einkäufe. In diesem ausführlichen Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie über den Entlastungsbetrag wissen müssen – vom Antrag über die Abrechnung bis zur Kombination mit anderen Pflegeleistungen.