Ratgeber

    Entlastungsbetrag rückwirkend nutzen – Fristen & Beispiele

    5. Jan. 2026
    5 Min.

    Haben Sie den Entlastungsbetrag nicht vollständig genutzt? Kein Problem – unter bestimmt

    Wichtiger Hinweis

    Die Informationen in diesem Artikel basieren auf dem aktuellen Stand der Pflegegesetzgebung. Konkrete Ansprüche und Beträge können je nach individueller Situation variieren. Wir beraten Sie gerne persönlich zu Ihren Möglichkeiten – diese Informationen ersetzen keine individuelle Beratung durch Pflegekassen oder Fachstellen.

    Das Wichtigste auf einen Blick

    • Haben Sie den Entlastungsbetrag nicht vollständig genutzt
    • Kein Problem – unter bestimmten Voraussetzungen können Sie nicht genutzte Beträge ins nächste Jahr übertragen
    • Erfahren Sie hier, welche Fristen gelten und wie Sie Ihren Anspruch optimal nutzen

    Kurzantwort: Ist rückwirkende Nutzung möglich?

    Ja, mit Einschränkungen:Nicht genutzte Entlastungsbeträge können in das nächste Kalenderhalbjahr übertragen werden. Die wichtigste Frist:🗓️ 30. Juni des Folgejahres – bis dahin müssen alle Rechnungen des Vorjahres eingereicht sein.Beispiel: Entlastungsbeträge aus 2024 können bis zum 30.06.2025 abgerechnet werden.

    So funktioniert die Übertragung

    Der Entlastungsbetrag beträgt 131€ monatlich – das sind 1.572€ im Jahr.Übertragungsregel:
    • Nicht genutzte Beträge eines Kalenderjahres werden automatisch ins erste Halbjahr des Folgejahres übertragen
    • Sie müssen die Übertragung nicht beantragen
    • Die Pflegekasse führt Ihr «Guthaben» automatisch
    Nach dem 30. Juni des Folgejahres verfallen nicht genutzte Beträge endgültig.

    Rechenbeispiel 1: Komplette Nutzung im Folgejahr

    Situation: Herr Schmidt hat 2024 keinen Entlastungsbetrag genutzt.Sein Guthaben:
    • 2024: 12 × 131€ = 1.572€ (nicht genutzt)
    • 2025 (Januar–Juni): 6 × 131€ = 786€ (neuer Anspruch)
    Verfügbar bis 30.06.2025: 2.358€
    Mögliche Nutzung:
    • Wöchentlich 2 Stunden Haushaltshilfe á 35€ = 280€/Monat
    • Von Januar bis Juni 2025: 6 × 280€ = 1.680€
    • Rest (678€) könnte für zusätzliche Betreuung genutzt werden
    Am 01.07.2025 verfällt der nicht genutzte 2024er-Betrag!

    Rechenbeispiel 2: Teilweise Nutzung

    Situation: Frau Müller hat 2024 nur 6 Monate lang je 80€ genutzt.Ihr Guthaben:
    • 2024 Anspruch: 1.572€
    • 2024 genutzt: 6 × 80€ = 480€
    • 2024 Restbetrag: 1.092€
    • 2025 (Jan–Jun) neuer Anspruch: 786€
    Verfügbar bis 30.06.2025: 1.878€
    So könnte sie das Guthaben nutzen:
    • Intensive Unterstützung im Frühjahr (z.B. nach Krankenhausaufenthalt)
    • Höhere Frequenz: 2× statt 1× pro Woche
    • Zusätzliche Leistungen wie Fahrdienst oder Betreuung

    Häufige Fehler bei der rückwirkenden Nutzung

    Frist verpasst
    Problem: Rechnungen erst nach dem 30. Juni eingereicht
    Lösung: Frühzeitig planen, Rechnungen regelmäßig einreichen
    Auf «Ansparung» gehofft
    Problem: Manche glauben, sie könnten mehrere Jahre ansparen
    Realität: Nur Übertrag ins 1. Halbjahr des Folgejahres möglich
    Zu spät mit der Suche nach Anbietern begonnen
    Problem: Im Juni erst angefangen, Anbieter zu suchen
    Lösung: Frühzeitig (spätestens Januar) Kontakt aufnehmen
    Leistungen nicht dokumentiert
    Problem: Leistungsnachweise fehlen oder sind unvollständig
    Lösung: Bei jedem Einsatz Nachweis unterschreiben lassen

    So nutzen Sie Ihr Guthaben optimal

    1. Guthaben prüfen
    Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach, wie viel Entlastungsbetrag Ihnen noch zusteht.
    2. Bedarf klären
    Überlegen Sie, welche Unterstützung Ihnen helfen würde:
    • Regelmäßige Haushaltshilfe?
    • Gelegentliche Begleitung zu Terminen?
    • Stundenweise Betreuung?
    3. Anbieter kontaktieren
    Nehmen Sie früh genug Kontakt zu einem anerkannten Anbieter auf – besonders im Frühjahr sind die Kapazitäten oft begrenzt.
    4. Direktabrechnung vereinbaren
    Mit Direktabrechnung sparen Sie sich den Aufwand der Rechnungseinreichung.
    → Zum Pillar-Artikel: Entlastungsbetrag §45b – Überblick, Antrag & Abrechnung
    → Verwandt: Entlastungsbetrag beantragen – Schritt für Schritt

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    Nutzen Sie Ihren Anspruch auf Entlastungsleistungen – wir helfen Ihnen dabei.

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    Zuletzt aktualisiert: 5. Januar 2026
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