Wichtiger Hinweis
Die Informationen in diesem Artikel basieren auf dem aktuellen Stand der Pflegegesetzgebung. Konkrete Ansprüche und Beträge können je nach individueller Situation variieren. Wir beraten Sie gerne persönlich zu Ihren Möglichkeiten – diese Informationen ersetzen keine individuelle Beratung durch Pflegekassen oder Fachstellen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Haben Sie den Entlastungsbetrag nicht vollständig genutzt
- Kein Problem – unter bestimmten Voraussetzungen können Sie nicht genutzte Beträge ins nächste Jahr übertragen
- Erfahren Sie hier, welche Fristen gelten und wie Sie Ihren Anspruch optimal nutzen
Kurzantwort: Ist rückwirkende Nutzung möglich?
So funktioniert die Übertragung
• Nicht genutzte Beträge eines Kalenderjahres werden automatisch ins erste Halbjahr des Folgejahres übertragen
• Sie müssen die Übertragung nicht beantragen
• Die Pflegekasse führt Ihr «Guthaben» automatisch
Rechenbeispiel 1: Komplette Nutzung im Folgejahr
• 2024: 12 × 131€ = 1.572€ (nicht genutzt)
• 2025 (Januar–Juni): 6 × 131€ = 786€ (neuer Anspruch)
• Verfügbar bis 30.06.2025: 2.358€Mögliche Nutzung:
• Wöchentlich 2 Stunden Haushaltshilfe á 35€ = 280€/Monat
• Von Januar bis Juni 2025: 6 × 280€ = 1.680€
• Rest (678€) könnte für zusätzliche Betreuung genutzt werden
Rechenbeispiel 2: Teilweise Nutzung
• 2024 Anspruch: 1.572€
• 2024 genutzt: 6 × 80€ = 480€
• 2024 Restbetrag: 1.092€
• 2025 (Jan–Jun) neuer Anspruch: 786€
• Verfügbar bis 30.06.2025: 1.878€So könnte sie das Guthaben nutzen:
• Intensive Unterstützung im Frühjahr (z.B. nach Krankenhausaufenthalt)
• Höhere Frequenz: 2× statt 1× pro Woche
• Zusätzliche Leistungen wie Fahrdienst oder Betreuung
Häufige Fehler bei der rückwirkenden Nutzung
Problem: Rechnungen erst nach dem 30. Juni eingereicht
Lösung: Frühzeitig planen, Rechnungen regelmäßig einreichen❌ Auf «Ansparung» gehofft
Problem: Manche glauben, sie könnten mehrere Jahre ansparen
Realität: Nur Übertrag ins 1. Halbjahr des Folgejahres möglich❌ Zu spät mit der Suche nach Anbietern begonnen
Problem: Im Juni erst angefangen, Anbieter zu suchen
Lösung: Frühzeitig (spätestens Januar) Kontakt aufnehmen❌ Leistungen nicht dokumentiert
Problem: Leistungsnachweise fehlen oder sind unvollständig
Lösung: Bei jedem Einsatz Nachweis unterschreiben lassen
So nutzen Sie Ihr Guthaben optimal
Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach, wie viel Entlastungsbetrag Ihnen noch zusteht.2. Bedarf klären
Überlegen Sie, welche Unterstützung Ihnen helfen würde:
• Regelmäßige Haushaltshilfe?
• Gelegentliche Begleitung zu Terminen?
• Stundenweise Betreuung?3. Anbieter kontaktieren
Nehmen Sie früh genug Kontakt zu einem anerkannten Anbieter auf – besonders im Frühjahr sind die Kapazitäten oft begrenzt.4. Direktabrechnung vereinbaren
Mit Direktabrechnung sparen Sie sich den Aufwand der Rechnungseinreichung.→ Zum Pillar-Artikel: Entlastungsbetrag §45b – Überblick, Antrag & Abrechnung
→ Verwandt: Entlastungsbetrag beantragen – Schritt für Schritt
Guthaben nutzen – Beratung anfordern
Nutzen Sie Ihren Anspruch auf Entlastungsleistungen – wir helfen Ihnen dabei.
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