Ratgeber

    Haushaltshilfe nach OP – Anspruch & Beantragung

    5. Jan. 2026
    5 Min.

    Nach einer Operation brauchen viele Menschen vorübergehend Hilfe im Haushalt. **Die gute Nachricht: In vie

    Rechtlicher Hinweis

    Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Für Ihre individuelle Situation wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt oder Steuerberater.

    Das Wichtigste auf einen Blick

    • Nach einer Operation brauchen viele Menschen vorübergehend Hilfe im Haushalt
    • **Die gute Nachricht: In vielen Fällen übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten vollständig** – Sie zahlen nur geringe gesetzliche Zuzahlungen
    • Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie die Leistung beantragen

    Kurzantwort: Wer hat Anspruch?

    Anspruch auf Haushaltshilfe nach §38 SGB V haben Sie, wenn:
    Sie wegen einer Krankheit oder OP den Haushalt nicht weiterführen können ✅ Keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt übernehmen kann ✅ Ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt ODER ✅ Sie selbst so eingeschränkt sind, dass Sie ohne Hilfe nicht zurechtkommen
    Die Haushaltshilfe über die Krankenkasse ist unabhängig von einem Pflegegrad. Auch Menschen ohne Pflegegrad können sie in Anspruch nehmen.

    Welche Leistungen sind abgedeckt?

    Die Krankenkasse finanziert:
    • Einkaufen und Besorgungen
    • Kochen und Mahlzeitenzubereitung
    • Reinigung der Wohnung
    • Wäschepflege
    • Kinderbetreuung (wenn Kind unter 12 im Haushalt)
    • Begleitung zu Nachsorgeterminen
    Nicht abgedeckt:
    • Pflegerische Tätigkeiten (Körperpflege, Medikamentengabe)
    • Renovierungen oder Großreinigungen
    • Gartenarbeit
    Dauer: In der Regel bis zu 4 Wochen nach Entlassung aus dem Krankenhaus, in begründeten Fällen länger.

    So beantragen Sie Haushaltshilfe

    Schritt 1: Ärztliche Verordnung einholen
    Ihr behandelnder Arzt (Hausarzt, Krankenhaus) stellt eine Verordnung über die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe aus.
    Schritt 2: Antrag bei der Krankenkasse
    Reichen Sie die ärztliche Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein. Viele Kassen haben eigene Formulare dafür.
    Schritt 3: Genehmigung abwarten
    Die Krankenkasse prüft Ihren Antrag. Bei Dringlichkeit können Sie telefonisch eine vorläufige Zusage erfragen.
    Schritt 4: Anbieter wählen
    Wählen Sie einen zugelassenen Anbieter für Haushaltshilfe. Manche Kassen haben Vertragspartner, Sie können aber auch frei wählen.
    Beantragen Sie die Haushaltshilfe möglichst VOR der Operation, um nach der Entlassung direkt Unterstützung zu haben.

    Kosten und Zuzahlung

    Kostenbeteiligung durch die Kasse:
    • Die Krankenkasse zahlt in der Regel einen Stundensatz (oft 9–15€ pro Stunde)
    • Bei professionellen Diensten kann eine Differenz entstehen
    Ihre Zuzahlung:
    • Gesetzliche Zuzahlung: 10% der Kosten, mindestens 5€, maximal 10€ pro Tag
    • Bei Kindern unter 18: Keine Zuzahlung
    • Bei geringem Einkommen: Befreiung möglich (Belastungsgrenze)
    Beispiel:
    Sie erhalten 4 Wochen lang täglich 2 Stunden Haushaltshilfe.
    • Kassenzuschuss: ca. 12€/Stunde = 24€/Tag
    • Ihre Zuzahlung: max. 10€/Tag
    Ihre monatlichen Kosten: max. 280€

    Alternativen und Ergänzungen

    Wenn die Krankenkasse ablehnt oder die Leistung nicht reicht:Entlastungsbetrag (bei Pflegegrad)
    Mit Pflegegrad 1–5 stehen Ihnen 131€/Monat für Haushaltshilfe zur Verfügung – zusätzlich zur Krankenkassenleistung.
    Verhinderungspflege (ab Pflegegrad 2)
    Bei längerer Abwesenheit der regulären Pflegeperson können bis zu 1.612€/Jahr für Ersatzpflege genutzt werden.
    Private Finanzierung
    Als Ergänzung können Sie natürlich auch privat Haushaltshilfe beauftragen.
    Kombination möglich:
    Krankenkassen-Haushaltshilfe + Entlastungsbetrag + private Aufstockung – so können Sie auch bei höherem Bedarf gut versorgt sein.

    Häufige Fragen zur Haushaltshilfe nach OP

    Muss ich verheiratet sein oder Kinder haben?
    Nein! Auch alleinstehende Erwachsene ohne Kinder haben Anspruch, wenn sie krankheitsbedingt den Haushalt nicht führen können.
    Wie schnell wird mein Antrag bearbeitet?
    In dringenden Fällen (z.B. ungeplante OP) kann die Kasse telefonisch eine vorläufige Zusage geben. Regulär dauert die Bearbeitung 1–2 Wochen.
    Kann ich mir den Anbieter selbst aussuchen?
    Ja, Sie haben grundsätzlich freie Wahl. Manche Kassen empfehlen Vertragspartner, Sie sind aber nicht daran gebunden.
    Was, wenn ich länger als 4 Wochen Hilfe brauche?
    Mit ärztlicher Begründung kann die Leistung verlängert werden. Sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrem Arzt und der Kasse.

    Unterstützung durch Alltagsengel 24

    Wir helfen Ihnen gerne durch die Genesungszeit:
    • Flexible Einsätze – passend zu Ihrer Erholung
    • Erfahrene Mitarbeiter – sensibel und zuverlässig
    • Regionale Nähe – schnelle Verfügbarkeit in Stuttgart & Umgebung
    • Unterstützung bei der Antragstellung – wir kennen die Abläufe
    → Zum Pillar-Artikel: Haushaltshilfe über Krankenkasse §38 SGB V
    → Verwandt: Haushaltshilfe für Senioren
    → Zur Leistungsseite: Haushaltshilfe von Alltagsengel 24

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    Zuletzt aktualisiert: 5. Januar 2026
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