Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Für Ihre individuelle Situation wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt oder Steuerberater.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Nach einer Operation brauchen viele Menschen vorübergehend Hilfe im Haushalt
- **Die gute Nachricht: In vielen Fällen übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten vollständig** – Sie zahlen nur geringe gesetzliche Zuzahlungen
- Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie die Leistung beantragen
Kurzantwort: Wer hat Anspruch?
Welche Leistungen sind abgedeckt?
- Einkaufen und Besorgungen
- Kochen und Mahlzeitenzubereitung
- Reinigung der Wohnung
- Wäschepflege
- Kinderbetreuung (wenn Kind unter 12 im Haushalt)
- Begleitung zu Nachsorgeterminen
• Pflegerische Tätigkeiten (Körperpflege, Medikamentengabe)
• Renovierungen oder Großreinigungen
• GartenarbeitDauer: In der Regel bis zu 4 Wochen nach Entlassung aus dem Krankenhaus, in begründeten Fällen länger.
So beantragen Sie Haushaltshilfe
Ihr behandelnder Arzt (Hausarzt, Krankenhaus) stellt eine Verordnung über die medizinische Notwendigkeit der Haushaltshilfe aus.Schritt 2: Antrag bei der Krankenkasse
Reichen Sie die ärztliche Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein. Viele Kassen haben eigene Formulare dafür.Schritt 3: Genehmigung abwarten
Die Krankenkasse prüft Ihren Antrag. Bei Dringlichkeit können Sie telefonisch eine vorläufige Zusage erfragen.Schritt 4: Anbieter wählen
Wählen Sie einen zugelassenen Anbieter für Haushaltshilfe. Manche Kassen haben Vertragspartner, Sie können aber auch frei wählen.
Kosten und Zuzahlung
- Die Krankenkasse zahlt in der Regel einen Stundensatz (oft 9–15€ pro Stunde)
- Bei professionellen Diensten kann eine Differenz entstehen
• Gesetzliche Zuzahlung: 10% der Kosten, mindestens 5€, maximal 10€ pro Tag
• Bei Kindern unter 18: Keine Zuzahlung
• Bei geringem Einkommen: Befreiung möglich (Belastungsgrenze)Beispiel:
Sie erhalten 4 Wochen lang täglich 2 Stunden Haushaltshilfe.
• Kassenzuschuss: ca. 12€/Stunde = 24€/Tag
• Ihre Zuzahlung: max. 10€/Tag
• Ihre monatlichen Kosten: max. 280€
Alternativen und Ergänzungen
Mit Pflegegrad 1–5 stehen Ihnen 131€/Monat für Haushaltshilfe zur Verfügung – zusätzlich zur Krankenkassenleistung.Verhinderungspflege (ab Pflegegrad 2)
Bei längerer Abwesenheit der regulären Pflegeperson können bis zu 1.612€/Jahr für Ersatzpflege genutzt werden.Private Finanzierung
Als Ergänzung können Sie natürlich auch privat Haushaltshilfe beauftragen.Kombination möglich:
Krankenkassen-Haushaltshilfe + Entlastungsbetrag + private Aufstockung – so können Sie auch bei höherem Bedarf gut versorgt sein.
Häufige Fragen zur Haushaltshilfe nach OP
Nein! Auch alleinstehende Erwachsene ohne Kinder haben Anspruch, wenn sie krankheitsbedingt den Haushalt nicht führen können.Wie schnell wird mein Antrag bearbeitet?
In dringenden Fällen (z.B. ungeplante OP) kann die Kasse telefonisch eine vorläufige Zusage geben. Regulär dauert die Bearbeitung 1–2 Wochen.Kann ich mir den Anbieter selbst aussuchen?
Ja, Sie haben grundsätzlich freie Wahl. Manche Kassen empfehlen Vertragspartner, Sie sind aber nicht daran gebunden.Was, wenn ich länger als 4 Wochen Hilfe brauche?
Mit ärztlicher Begründung kann die Leistung verlängert werden. Sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrem Arzt und der Kasse.
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