Wichtiger Hinweis
Die Informationen in diesem Artikel basieren auf dem aktuellen Stand der Pflegegesetzgebung. Konkrete Ansprüche und Beträge können je nach individueller Situation variieren. Wir beraten Sie gerne persönlich zu Ihren Möglichkeiten – diese Informationen ersetzen keine individuelle Beratung durch Pflegekassen oder Fachstellen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- §45a SGB XI regelt Angebote zur Unterstützung im Alltag, die pflegebedürftigen Menschen helfen, ihren Alltag möglichst selbstständig zu bewältigen und Angehörige zu entlasten
Was sind Unterstützungsangebote im Alltag?
Welche Angebote gibt es?
Wer hat Anspruch auf diese Angebote?
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