Ratgeber

    Unterstützungsangebote im Alltag – Hilfe für Pflegebedürftige und Angehörige

    6. Juni 2026
    5 Min.

    §45a SGB XI regelt Angebote zur Unterstützung im Alltag, die

    Wichtiger Hinweis

    Die Informationen in diesem Artikel basieren auf dem aktuellen Stand der Pflegegesetzgebung. Konkrete Ansprüche und Beträge können je nach individueller Situation variieren. Wir beraten Sie gerne persönlich zu Ihren Möglichkeiten – diese Informationen ersetzen keine individuelle Beratung durch Pflegekassen oder Fachstellen.

    Das Wichtigste auf einen Blick

    • §45a SGB XI regelt Angebote zur Unterstützung im Alltag, die pflegebedürftigen Menschen helfen, ihren Alltag möglichst selbstständig zu bewältigen und Angehörige zu entlasten

    Was sind Unterstützungsangebote im Alltag?

    Unterstützungsangebote im Alltag sind niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote, die nach Landesrecht anerkannt sind. Sie dienen dazu, pflegebedürftige Menschen im Alltag zu unterstützen, ihre Selbstständigkeit zu fördern und pflegende Angehörige zu entlasten.

    Welche Angebote gibt es?

    Zu den Unterstützungsangeboten gehören: Betreuungsangebote (z.B. Alltagsbegleitung, Spaziergänge, gemeinsame Aktivitäten), Angebote zur Entlastung im Alltag (z.B. Haushaltshilfe, Einkaufshilfe), Angebote zur Entlastung von Pflegenden (z.B. Gesprächskreise, Schulungen).

    Wer hat Anspruch auf diese Angebote?

    Alle Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad (1 bis 5) haben Anspruch auf Unterstützungsangebote im Alltag. Die Finanzierung erfolgt über den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI (131 Euro monatlich) und ggf. weitere Leistungen der Pflegekasse.

    Wie Alltagsengel 24 Sie unterstützt

    Alltagsengel 24 bietet anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag: Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe, Betreuung zu Hause. Wir beraten Sie umfassend zu Ihren Möglichkeiten und unterstützen Sie bei der Abrechnung mit der Pflegekasse.

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    Zuletzt aktualisiert: 6. Juni 2026
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