Wichtiger Hinweis
Die Informationen in diesem Artikel basieren auf dem aktuellen Stand der Pflegegesetzgebung. Konkrete Ansprüche und Beträge können je nach individueller Situation variieren. Wir beraten Sie gerne persönlich zu Ihren Möglichkeiten – diese Informationen ersetzen keine individuelle Beratung durch Pflegekassen oder Fachstellen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Viele Senioren sind auf Begleitung zu Arztterminen, Therapien oder Behördengängen angewiesen – sei es wegen eingeschränkter Mobilität, Orientierungsproblemen oder einfach fehlender Fahrgelegenheit
- Für Angehörige ist die Organisation dieser Termine oft eine zusätzliche Belastung
- Dabei gibt es Möglichkeiten, Fahrdienst und Arztbegleitung über die Pflegekasse zu finanzieren
- Hier erfahren Sie, wann Anspruch besteht und wie der Ablauf funktioniert
Warum Fahrdienst und Begleitung so wichtig sind
- Regelmäßige Facharzttermine (Augenarzt, Kardiologe, Onkologe)
- Therapien (Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie)
- Blutabnahmen und Laborbesuche
- Behördengänge und Bankbesuche
- Apotheke, Friseur, Fußpflege
• Kein eigenes Auto mehr oder Fahruntauglichkeit
• Öffentliche Verkehrsmittel zu beschwerlich
• Orientierungsprobleme (bei Demenz)
• Angst, alleine zu gehen
• Sprachbarrieren beim ArztFolgen ohne Begleitung:
• Versäumte oder verschobene Termine
• Verschlechterung des Gesundheitszustands
• Überforderung der Angehörigen
• Soziale Isolation
Finanzierung über den Entlastungsbetrag
1. Anerkannten Dienstleister wählen (z.B. Alltagsengel 24)
2. Termine vereinbaren
3. Leistung in Anspruch nehmen
4. Direktabrechnung mit der PflegekasseBeispielrechnung:
• 4× Arztbegleitung à 2 Stunden = 8 Stunden/Monat
• Bei Stundensatz von 35€ = 280€ Kosten
• 131€ übernimmt die Pflegekasse
• Restbetrag aus 40%-Umwandlung oder privatVorteile:
• Keine Vorleistung bei Direktabrechnung
• Flexible Terminplanung
• Professionelle, zuverlässige Begleitung
Zusätzliche Finanzierung bei Pflegegrad 2–5
- Pflegegrad 2: bis zu 318,40€/Monat
- Pflegegrad 3: bis zu 598,80€/Monat
- Pflegegrad 4: bis zu 743,60€/Monat
- Pflegegrad 5: bis zu 919,60€/Monat
Entlastungsbetrag (131€) + 40%-Umwandlung = deutlich mehr Budget für Begleitung und Fahrdienst.
Was ist bei Fahrdienst und Begleitung enthalten?
- Abholung: Zu Hause abholen und ins Auto begleiten
- Fahrt: Sichere, komfortable Fahrt zum Termin
- Wartezeit: Begleitung im Wartezimmer
- Unterstützung beim Arzt: Hilfe beim An-/Ausziehen, Notizen machen, Rückfragen stellen
- Rückfahrt: Sicher nach Hause bringen
- Dokumentation: Information an Angehörige auf Wunsch
• Rezepte einlösen auf dem Rückweg
• Verbandsmaterial oder Hilfsmittel mitnehmen
• Kurze Besorgungen (Apotheke, Bäcker)Was wir NICHT tun:
• Medizinische Behandlungen durchführen
• Medizinische Entscheidungen treffen
• Transport von immobilen Personen (Krankentransport)
Krankentransport vs. Fahrdienst – der Unterschied
• Ärztlich verordnet bei medizinischer Notwendigkeit
• Liegend- oder Rollstuhltransport
• Qualifiziertes medizinisches Personal
• Verordnung erforderlich (Muster 4)
• Zuzahlung: 10% (mind. 5€, max. 10€ pro Fahrt)Fahrdienst mit Begleitung (über Pflegekasse)
• Für mobile, aber unselbstständige Personen
• Sitzender Transport im PKW
• Begleitung durch Betreuungskraft
• Keine ärztliche Verordnung nötig
• Finanzierung über Entlastungsbetrag/40%-UmwandlungWann was?
• Gehfähig, aber braucht Begleitung → Fahrdienst
• Rollstuhl, aber kann sitzen → je nach Fall
• Liegender Transport nötig → Krankentransport
So läuft ein typischer Termin ab
• Sie teilen uns den Arzttermin mit (Datum, Uhrzeit, Ort)
• Wir planen Abholung und Begleitung
• Rücksprache bei besonderen WünschenSchritt 2: Abholung
• Betreuungskraft kommt zum vereinbarten Zeitpunkt
• Hilfe beim Anziehen von Jacke/Schuhen wenn nötig
• Begleitung zum AutoSchritt 3: Fahrt und Termin
• Sichere, ruhige Fahrt
• Begleitung ins Wartezimmer
• Unterstützung beim Arztgespräch auf WunschSchritt 4: Rückweg
• Ggf. Rezepte einlösen
• Rückfahrt nach Hause
• Hilfe beim Ausziehen
• Information an Angehörige auf WunschSchritt 5: Dokumentation
• Leistungsnachweis für Pflegekasse
• Kurze Info an Angehörige bei Bedarf
Häufige Fragen zu Fahrdienst und Begleitung
Ja! Neben Arztterminen auch für: Behörden, Bank, Friseur, Fußpflege, Besuche bei Freunden, Friedhof, Gottesdienst etc.Wie kurzfristig kann ich einen Termin buchen?
Idealerweise 2–3 Tage vorher. Bei regelmäßigen Terminen planen wir im Voraus.Was kostet der Fahrdienst privat?
Bei Alltagsengel 24 berechnen wir nach Stunden. Die meisten Kunden können die Kosten vollständig über Pflegeleistungen decken.Muss ich bei jedem Termin dabei sein?
Nein, wir begleiten auch ohne Angehörige. Sie erhalten auf Wunsch eine kurze Info nach dem Termin.Was ist bei Menschen mit Demenz?
Unsere Betreuungskräfte sind geschult im Umgang mit Demenz. Wir sorgen für Ruhe und Orientierung.
Fahrdienst und Arztbegleitung mit Alltagsengel 24
• Zuverlässige, pünktliche Begleitung
• Einfühlsame Betreuungskräfte
• Direktabrechnung mit der Pflegekasse
• Flexible Terminplanung
• Dokumentation und Info an AngehörigeUnser Service im Überblick:
• Fahrdienst im eigenen PKW
• Begleitung zu allen Terminen
• Wartezeit und Unterstützung inklusive
• Kleine Besorgungen auf dem Rückweg möglichEinsatzgebiet:
Stuttgart und Landkreis Böblingen – wir kennen die Region.
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