Ratgeber

    Pflegegrade & Entlastungsbetrag – was steht Ihnen zu?

    5. Jan. 2026
    5 Min.

    Je nach Pflegegrad stehen pflegebedürftigen Menschen unterschiedliche Leistungen der Pflegekasse zu. Während der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich all

    Wichtiger Hinweis

    Die Informationen in diesem Artikel basieren auf dem aktuellen Stand der Pflegegesetzgebung. Konkrete Ansprüche und Beträge können je nach individueller Situation variieren. Wir beraten Sie gerne persönlich zu Ihren Möglichkeiten – diese Informationen ersetzen keine individuelle Beratung durch Pflegekassen oder Fachstellen.

    Das Wichtigste auf einen Blick

    • Je nach Pflegegrad stehen pflegebedürftigen Menschen unterschiedliche Leistungen der Pflegekasse zu
    • Während der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich allen Pflegegraden zusteht, unterscheiden sich die weiteren Leistungen deutlich
    • Besonders wichtig: Bei Pflegegrad 1 gelten Sonderregelungen, die viele nicht kennen
    • In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Leistungen Ihnen bei welchem Pflegegrad zustehen und wie Sie diese optimal nutzen können

    Was sind Pflegegrade?

    Seit 2017 werden Pflegebedürftige in Deutschland in fünf Pflegegrade eingeteilt (Pflegegrad 1 bis 5). Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) anhand des Grades der Selbstständigkeit in verschiedenen Lebensbereichen:
    • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
    • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
    • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
    • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
    • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
    Die Einstufung erfolgt nach einem Punktesystem von 0 bis 100 Punkten, das verschiedene Module wie Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung und Bewältigung des Alltagslebens berücksichtigt.

    Pflegegrad 1: Besonderheiten und Einschränkungen

    Pflegegrad 1 ist ein Sonderfall: Er wurde eingeführt für Menschen, die noch weitgehend selbstständig sind, aber bereits erste Einschränkungen haben.Leistungen bei Pflegegrad 1:
    • Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich
    • Beratung im eigenen Haushalt
    • Zuschuss für Wohnraumanpassung (bis zu 4.000 Euro)
    • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (bis zu 40 Euro monatlich)
    • Hausnotruf (Zuschuss 25,50 Euro monatlich)
    • Betreuungs- und Entlastungsleistungen über den Entlastungsbetrag
    • Wichtig – das gibt es bei Pflegegrad 1 NICHT:
    • Kein Pflegegeld
    • Keine Pflegesachleistungen
    • Keine Verhinderungspflege
    • Keine Kurzzeitpflege
    • Keine 40%-Umwandlung von Pflegesachleistungen
    Der Entlastungsbetrag ist bei Pflegegrad 1 die einzige regelmäßige monatliche Geldleistung für Betreuung und Haushaltshilfe.

    Pflegegrad 2-5: Erweiterte Leistungen

    Ab Pflegegrad 2 stehen deutlich mehr Leistungen zur Verfügung:Pflegegeld (bei häuslicher Pflege durch Angehörige):
    • Pflegegrad 2: 332 Euro/Monat
    • Pflegegrad 3: 573 Euro/Monat
    • Pflegegrad 4: 765 Euro/Monat
    • Pflegegrad 5: 947 Euro/Monat
    Pflegesachleistungen (bei ambulanten Pflegediensten):
    • Pflegegrad 2: 761 Euro/Monat
    • Pflegegrad 3: 1.432 Euro/Monat
    • Pflegegrad 4: 1.778 Euro/Monat
    • Pflegegrad 5: 2.200 Euro/Monat
    Zusätzlich bei allen Pflegegraden 2-5:
    • Entlastungsbetrag: 131 Euro/Monat
    • Verhinderungspflege: bis zu 1.612 Euro/Jahr (+ 806 Euro aus Kurzzeitpflege)
    • Kurzzeitpflege: bis zu 1.774 Euro/Jahr (+ 806 Euro aus Verhinderungspflege)
    • Tages- und Nachtpflege: abhängig vom Pflegegrad
    • Vollstationäre Pflege: abhängig vom Pflegegrad

    40%-Umwandlung: Mehr Budget für Betreuung und Haushaltshilfe

    Eine der wichtigsten – aber oft unbekannten – Regelungen ist die 40%-Umwandlung bei Pflegegrad 2-5:Wenn Sie die ambulanten Pflegesachleistungen nicht vollständig nutzen (z.B. weil Sie keinen ambulanten Pflegedienst haben oder nur wenige Stunden benötigen), können Sie bis zu 40% des nicht genutzten Budgets für Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI umwandeln.Maximale Umwandlungsbeträge pro Monat:
    • Pflegegrad 2: 304 Euro (40% von 761 Euro)
    • Pflegegrad 3: 573 Euro (40% von 1.432 Euro)
    • Pflegegrad 4: 711 Euro (40% von 1.778 Euro)
    • Pflegegrad 5: 880 Euro (40% von 2.200 Euro)
    Zusammen mit dem Entlastungsbetrag stehen Ihnen also zur Verfügung:
    • Pflegegrad 2: bis zu 435 Euro/Monat (131 + 304)
    • Pflegegrad 3: bis zu 704 Euro/Monat (131 + 573)
    • Pflegegrad 4: bis zu 842 Euro/Monat (131 + 711)
    • Pflegegrad 5: bis zu 1.011 Euro/Monat (131 + 880)
    Diese Beträge können Sie für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen wie Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe und Fahrdienste nutzen.Wichtig: Diese Umwandlung ist bei Pflegegrad 1 NICHT möglich!

    Kombination mit Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

    Bei Pflegegrad 2-5 können Sie zusätzlich Mittel aus der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege nutzen:Verhinderungspflege (§39 SGB XI)
    Wenn Ihre pflegende Angehörige Person ausfällt (Urlaub, Krankheit), stehen jährlich 1.612 Euro zur Verfügung. Zusätzlich können Sie 50% des Kurzzeitpflegebudgets (806 Euro) hinzunehmen – insgesamt also bis zu 2.418 Euro pro Jahr.
    Kurzzeitpflege (§42 SGB XI)
    Für vorübergehende vollstationäre Pflege (z.B. nach Krankenhausaufenthalt oder zur Entlastung) stehen jährlich 1.774 Euro zur Verfügung. Auch hier können Sie 50% des Verhinderungspflegebudgets (806 Euro) hinzunehmen – insgesamt also bis zu 2.580 Euro pro Jahr.
    Alle diese Leistungen kommen ZUSÄTZLICH zu:
    • Entlastungsbetrag (131 Euro/Monat)
    • Pflegegeld oder Pflegesachleistungen
    • 40%-Umwandlung (falls genutzt)
    Die konkrete Höhe und Kombination hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Wir beraten Sie gerne dazu.

    So nutzen Sie Ihre Ansprüche optimal

    Um alle Ihnen zustehenden Leistungen optimal zu nutzen:1. Entlastungsbetrag nutzen
    Der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich steht ALLEN Pflegegraden zu. Nutzen Sie ihn für anerkannte Unterstützungsangebote wie Alltagsengel 24.
    2. 40%-Umwandlung beantragen (Pflegegrad 2-5)
    Wenn Sie keine oder nur wenige ambulante Pflegeleistungen nutzen, können Sie bis zu 40% in Betreuungsleistungen umwandeln. Das bedeutet deutlich mehr Budget für Haushaltshilfe und Betreuung.
    3. Kombinieren Sie verschiedene Leistungen
    Sie können Pflegegeld, Entlastungsbetrag, 40%-Umwandlung und ggf. Verhinderungspflege kombinieren, um eine optimale Versorgung zu gewährleisten.
    4. Lassen Sie sich beraten
    Die Pflegeversicherung ist komplex. Nutzen Sie die kostenlose Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse oder lassen Sie sich von uns beraten.
    5. Dokumentieren Sie alles
    Bewahren Sie alle Belege, Leistungsnachweise und Abrechnungen sorgfältig auf.

    Wie Alltagsengel 24 Sie bei jedem Pflegegrad unterstützt

    Alltagsengel 24 unterstützt Sie unabhängig von Ihrem Pflegegrad:Bei Pflegegrad 1:
    Wir helfen Ihnen, den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich optimal zu nutzen – für Haushaltshilfe, Begleitung und Betreuung.
    Bei Pflegegrad 2-5:
    Wir beraten Sie zur optimalen Kombination aus Entlastungsbetrag, 40%-Umwandlung und weiteren Leistungen. Oft können Sie deutlich mehr Budget nutzen, als Sie denken.
    Unsere Leistungen:
    • Kostenlose Erstberatung zu Ihren Leistungsansprüchen
    • Direktabrechnung mit Ihrer Pflegekasse
    • Flexible Einsatzplanung nach Ihrem Bedarf
    • Regionale Betreuungskräfte in Stuttgart und Landkreis Böblingen
    • Komplette Dokumentation und Abrechnung
    Wir machen Ihnen die Nutzung Ihrer Pflegeleistungen so einfach wie möglich.

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    Zuletzt aktualisiert: 5. Januar 2026
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