Ratgeber

    Was darf man mit dem Entlastungsbetrag bezahlen?

    6. Juni 2026
    5 Min.

    Der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich steht allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1–5 zu.

    Wichtiger Hinweis

    Die Informationen in diesem Artikel basieren auf dem aktuellen Stand der Pflegegesetzgebung. Konkrete Ansprüche und Beträge können je nach individueller Situation variieren. Wir beraten Sie gerne persönlich zu Ihren Möglichkeiten – diese Informationen ersetzen keine individuelle Beratung durch Pflegekassen oder Fachstellen.

    Das Wichtigste auf einen Blick

    • Der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich steht allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1–5 zu
    • Doch wofür darf das Geld eigentlich verwendet werden
    • In diesem Artikel erfahren Sie genau, welche Leistungen über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden können – und welche nicht

    Kurzantwort: Was ist erlaubt?

    Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden. Dazu gehören:
    • Haushaltshilfe: Reinigung, Wäsche, Kochen
    • Alltagsbegleitung: Spaziergänge, Gespräche, gemeinsame Aktivitäten
    • Betreuungsangebote: Stundenweise Betreuung zu Hause
    • Fahrdienste: Begleitung zu Arztterminen, Behörden, Einkäufen
    • Gruppenangebote: Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz
    Wichtig: Der Anbieter muss nach Landesrecht anerkannt sein. Private Hilfen oder nicht anerkannte Dienstleister werden nicht erstattet.

    Warum ist die Verwendung zweckgebunden?

    Der Entlastungsbetrag wurde eingeführt, um:
    1. 1Pflegende Angehörige zu entlasten: Sie sollen Zeit für sich selbst gewinnen können
    2. 2Selbstständigkeit zu fördern: Pflegebedürftige sollen so lange wie möglich aktiv bleiben
    3. 3Qualität zu sichern: Durch die Beschränkung auf anerkannte Anbieter wird ein Mindeststandard gewährleistet
    Daher kann der Betrag nicht frei verwendet werden, sondern ist zweckgebunden für Unterstützungsangebote im Alltag.

    Konkrete Beispiele: Das können Sie bezahlen

    Haushaltshilfe (sehr häufig genutzt)
    • Wöchentliche Reinigung der Wohnung
    • Wäsche waschen und bügeln
    • Einkaufsservice (Besorgungen erledigen)
    • Mahlzeiten zubereiten oder vorkochen
    Alltagsbegleitung
    • Begleitung beim Spaziergang
    • Gemeinsames Kochen oder Backen
    • Vorlesen, Spielen, Gespräche führen
    • Begleitung zu kulturellen Veranstaltungen
    Fahrdienst mit Begleitung
    • Fahrt und Begleitung zum Arzt
    • Begleitung zur Apotheke, zum Friseur
    • Begleitung zu Behördenterminen
    • Einkaufsbegleitung
    Betreuungsangebote
    • Stundenweise Betreuung zu Hause (auch bei Demenz)
    • Aktivierende Betreuung mit kognitiver Förderung
    • Entlastung der pflegenden Angehörigen

    Das ist NICHT erlaubt

    Der Entlastungsbetrag kann nicht verwendet werden für:Medizinische Pflege: Körperpflege, Medikamentengabe, Wundversorgung (das ist Pflegesachleistung)
    Behandlungspflege: Injektionen, Verbandswechsel (Krankenversicherung)
    Private Hilfen: Nachbarn, Bekannte ohne Anerkennung
    Nicht anerkannte Dienstleister: Reinigungsfirmen ohne Landesanerkennung
    Pflegehilfsmittel: Rollator, Pflegebett (andere Finanzierung)
    Bargeldauszahlung: Der Betrag wird nicht ausgezahlt

    Häufige Fragen zur Verwendung

    Kann ich mehrere Leistungen kombinieren?
    Ja! Sie können z.B. 80€ für Haushaltshilfe und 51€ für Fahrdienst nutzen.
    Verfällt ungenutztes Geld?
    Nicht sofort. Nicht genutzte Beträge können ins nächste Halbjahr übertragen werden. Spätestens am 30.06. des Folgejahres müssen sie abgerechnet sein.
    Wie finde ich anerkannte Anbieter?
    Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach einer Liste anerkannter Anbieter in Ihrer Region. Alltagsengel 24 ist ein anerkannter Anbieter in Stuttgart und im Landkreis Böblingen.
    Gilt das auch bei Pflegegrad 1?
    Ja! Auch mit Pflegegrad 1 haben Sie vollen Anspruch auf 131€ monatlich.

    Nächste Schritte

    1. 1Informieren Sie sich über Ihren genauen Leistungsanspruch in unserem ausführlichen Ratgeber zum Entlastungsbetrag
    2. 2Wählen Sie einen anerkannten Anbieter wie Alltagsengel 24
    3. 3Nutzen Sie die kostenlose Erstberatung – wir klären Ihre Möglichkeiten
    → Mehr erfahren: Entlastungsbetrag §45b – Überblick, Antrag & Abrechnung
    → Zur Leistung: Haushaltshilfe von Alltagsengel 24

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    Zuletzt aktualisiert: 6. Juni 2026
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