Ratgeber

    Kurzzeitpflege 2026: 3.539 € Gemeinsamer Jahresbetrag

    5. Jan. 2026
    5 Min.

    **Neu seit 01.07.2025:** Mit dem Gemeinsamen Jahresbetrag (§42a SGB XI) stehen Ihnen jetzt **3.539 Euro flexibel** für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zur V

    Wichtiger Hinweis

    Die Informationen in diesem Artikel basieren auf dem aktuellen Stand der Pflegegesetzgebung. Konkrete Ansprüche und Beträge können je nach individueller Situation variieren. Wir beraten Sie gerne persönlich zu Ihren Möglichkeiten – diese Informationen ersetzen keine individuelle Beratung durch Pflegekassen oder Fachstellen.

    Das Wichtigste auf einen Blick

    • 2025:** Mit dem Gemeinsamen Jahresbetrag (§42a SGB XI) stehen Ihnen jetzt **3
    • 539 Euro flexibel** für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zur Verfügung – ein Topf für beides
    • Nach einem Krankenhausaufenthalt, in einer Krisensituation oder wenn pflegende Angehörige Urlaub machen: Die Kurzzeitpflege überbrückt vorübergehende Betreuungslücken in stationären Einrichtungen
    • Hier erfahren Sie, wer Anspruch hat und wie Sie die Leistung optimal nutzen

    Was ist Kurzzeitpflege?

    Definition:
    Kurzzeitpflege (§42 SGB XI) ist eine vorübergehende vollstationäre Pflege in einer zugelassenen Einrichtung. Sie überbrückt Situationen, in denen die häusliche Pflege zeitweise nicht möglich ist.
    Typische Anlässe:
    • Nach Krankenhausaufenthalt oder Operation
    • Während Umbaumaßnahmen in der Wohnung
    • Bei Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson
    • In akuten Krisensituationen
    • Zur Entlastung pflegender Angehöriger
    • Zum Ausprobieren stationärer Pflege
    Unterschied zur Verhinderungspflege:
    Kurzzeitpflege = stationär in Pflegeeinrichtung
    Verhinderungspflege = zu Hause durch Ersatzpflegeperson

    Wer hat Anspruch auf Kurzzeitpflege?

    Voraussetzungen:
    • Pflegegrad 2 oder höher
    • Vorübergehender Bedarf an stationärer Pflege
    • Häusliche Pflege zeitweise nicht möglich
    Besonderheit Pflegegrad 1:
    Bei Pflegegrad 1 besteht KEIN Anspruch auf Kurzzeitpflege aus der Pflegeversicherung. Jedoch kann der Entlastungsbetrag (131€/Monat = 1.572€/Jahr angespart) für Kurzzeitpflege-Kosten verwendet werden.
    Anders als bei der Verhinderungspflege gibt es keine 6-Monats-Wartefrist. Der Anspruch besteht sofort nach Feststellung des Pflegegrades.

    Höhe und Dauer der Leistung

    Grundbudget:
    • Bis zu 1.774 Euro pro Kalenderjahr
    • Bis zu 8 Wochen (56 Tage) pro Jahr
    Erweiterungsmöglichkeit:
    100% des Verhinderungspflege-Budgets (1.612€) können zusätzlich für Kurzzeitpflege genutzt werden.
    Maximales Budget: 3.386 Euro pro Jahr
    Ab 01.07.2025 (Pflegereform):
    Gemeinsamer Jahresbetrag für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege:
    3.539 Euro flexibel nutzbar
    Was wird bezahlt:
    • Pflege und Betreuung in der Einrichtung
    • Soziale Betreuung
    • Behandlungspflege
    Was Sie selbst zahlen:
    • Unterkunft und Verpflegung (ca. 30-50€/Tag)
    • Investitionskosten der Einrichtung

    Kurzzeitpflege beantragen – Schritt für Schritt

    Schritt 1: Einrichtung finden
    • Kurzzeitpflege-Plätze sind knapp – frühzeitig suchen!
    • Pflegeeinrichtungen in Ihrer Nähe kontaktieren
    • Verfügbarkeit und Kosten erfragen
    Schritt 2: Antrag bei der Pflegekasse
    • Formloser Antrag reicht (Telefon, E-Mail, Brief)
    • Viele Kassen haben eigene Formulare
    • Bei Krankenhausentlassung: Sozialdienst hilft
    Schritt 3: Kostenübernahme klären
    • Pflegekasse bestätigt Budget
    • Eigenanteil für Unterkunft/Verpflegung klären
    • Ggf. Sozialhilfeantrag bei geringem Einkommen
    Schritt 4: Einzug und Aufenthalt
    • Einzug in die Kurzzeitpflege-Einrichtung
    • Regelmäßiger Kontakt mit Angehörigen
    • Planung der Rückkehr nach Hause
    Bei geplanter Kurzzeitpflege (z.B. Urlaub) mindestens 4-6 Wochen vorher anfragen!

    Kosten und Eigenanteil

    Was die Pflegekasse zahlt (bis 1.774€/Jahr):
    • Pflegeleistungen in der Einrichtung
    • Soziale Betreuung
    • Medizinische Behandlungspflege
    Typischer Eigenanteil pro Tag:
    • Unterkunft: 15-25€
    • Verpflegung: 15-20€
    • Investitionskosten: 10-20€
    Gesamt: 40-65€ pro Tag selbst zu zahlen
    Bei 4 Wochen Kurzzeitpflege:
    • 28 Tage × 50€ = 1.400€ Eigenanteil
    Entlastungsmöglichkeiten:
    • Entlastungsbetrag (131€/Monat) kann für Eigenanteil genutzt werden
    • Sozialhilfe bei geringem Einkommen möglich
    • Zusatzversicherung prüfen

    Kurzzeitpflege und Pflegegeld

    Pflegegeld während Kurzzeitpflege:
    Das Pflegegeld wird für bis zu 8 Wochen Kurzzeitpflege zur Hälfte weitergezahlt.
    Beispiel Pflegegrad 3:
    • Reguläres Pflegegeld: 573€/Monat
    • Während Kurzzeitpflege: 286,50€/Monat
    Die Kürzung beginnt ab dem ersten Tag der Kurzzeitpflege. Bei weniger als 8 Wochen wird anteilig gerechnet.
    Das halbierte Pflegegeld kann für den Eigenanteil (Unterkunft/Verpflegung) verwendet werden.

    Kombination mit anderen Leistungen

    Kurzzeitpflege + Verhinderungspflege:
    • 100% der Verhinderungspflege (1.612€) auf Kurzzeitpflege übertragbar
    • Maximales Budget: 3.386€
    • Umgekehrt: 50% der Kurzzeitpflege auf Verhinderungspflege
    Ab 01.07.2025:
    Gemeinsamer Topf von 3.539€ – flexibel nutzbar!
    Kurzzeitpflege + Entlastungsbetrag:
    • Der Entlastungsbetrag (131€/Monat) kann für den Eigenanteil genutzt werden
    • Angesparte Beträge verfallen nicht während der Kurzzeitpflege
    Kurzzeitpflege nach Krankenhausaufenthalt:
    • Bei medizinischer Notwendigkeit: Übergangs­pflege über Krankenkasse möglich
    • 10 Tage nach Krankenhaus: §39c SGB V
    • Zusätzlich zu Kurzzeitpflege-Anspruch

    Tipps für die Kurzzeitpflege

    Vor dem Aufenthalt:
    • Frühzeitig Platz suchen und reservieren
    • Wichtige Unterlagen zusammenstellen (Pflegedokumentation, Medikamentenplan)
    • Lieblingsgegenstände einpacken (Fotos, Bücher)
    • Mit Einrichtung besprechen: Gewohnheiten, Vorlieben, Allergien
    Während des Aufenthalts:
    • Regelmäßig besuchen und telefonieren
    • Mit dem Pflegepersonal im Austausch bleiben
    • Rückkehr nach Hause vorbereiten
    Nach dem Aufenthalt:
    • Rechnungen bei der Pflegekasse einreichen
    • Restbudget für weiteren Bedarf nutzen
    • Erfahrungen für künftige Planung nutzen
    Nutzen Sie die Kurzzeitpflege auch zum Ausprobieren einer Einrichtung für eventuelle spätere Dauerpflege.

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    Zuletzt aktualisiert: 5. Januar 2026
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