Ratgeber

    Entlastungsbetrag beantragen – Schritt für Schritt

    2. Jan. 2026
    5 Min.

    Der Entlastungsbetrag steht Ihnen automatisch mit Ihrem Pflegegrad zu – aber wie

    Wichtiger Hinweis

    Die Informationen in diesem Artikel basieren auf dem aktuellen Stand der Pflegegesetzgebung. Konkrete Ansprüche und Beträge können je nach individueller Situation variieren. Wir beraten Sie gerne persönlich zu Ihren Möglichkeiten – diese Informationen ersetzen keine individuelle Beratung durch Pflegekassen oder Fachstellen.

    Das Wichtigste auf einen Blick

    • Der Entlastungsbetrag steht Ihnen automatisch mit Ihrem Pflegegrad zu – aber wie nutzen Sie ihn konkret
    • In diesem Artikel erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie den Entlastungsbetrag beantragen und erfolgreich abrechnen können

    Das Wichtigste vorweg

    Gute Nachricht: Sie müssen den Entlastungsbetrag in der Regel nicht extra beantragen!Mit einem anerkannten Pflegegrad (1–5) haben Sie automatisch Anspruch auf 131 Euro monatlich. Sie müssen lediglich:
    1. 1Einen anerkannten Dienstleister wählen
    2. 2Leistungen in Anspruch nehmen
    3. 3Rechnungen bei der Pflegekasse einreichen (oder Direktabrechnung nutzen)

    Schritt 1: Pflegegrad prüfen oder beantragen

    Wenn Sie bereits einen Pflegegrad haben:
    Prüfen Sie Ihren Bescheid der Pflegekasse. Der Entlastungsbetrag wird dort als Leistungsanspruch genannt.
    Wenn Sie noch keinen Pflegegrad haben:
    1. Stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse (= Ihrer Krankenkasse) einen Antrag auf Pflegegrad
    2. Der Medizinische Dienst (MD) prüft Ihren Unterstützungsbedarf
    3. Sie erhalten einen Bescheid mit Ihrem Pflegegrad
    4. Ab diesem Zeitpunkt können Sie den Entlastungsbetrag nutzen
    Auch mit Pflegegrad 1 haben Sie vollen Anspruch auf 131€ monatlich!

    Schritt 2: Anerkannten Anbieter finden

    Um den Entlastungsbetrag nutzen zu können, muss der Dienstleister nach Landesrecht anerkannt sein.So finden Sie anerkannte Anbieter:
    • Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach einer Liste
    • Suchen Sie online nach "anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag" + Ihr Bundesland
    • Fragen Sie Ihren Pflegestützpunkt
    • Worauf achten:
    • Anerkennungsnummer des Anbieters
    • Art der angebotenen Leistungen
    • Möglichkeit der Direktabrechnung
    • Regionale Verfügbarkeit
    Alltagsengel 24 ist ein nach Landesrecht Baden-Württemberg anerkannter Anbieter für Stuttgart und den Landkreis Böblingen.

    Schritt 3: Leistungen vereinbaren und nutzen

    Erstgespräch führen
    Besprechen Sie mit dem Anbieter:
    • Welche Unterstützung benötigen Sie? (Haushaltshilfe, Begleitung, Betreuung)
    • Wie oft soll die Hilfe kommen?
    • Wann sollen die Einsätze stattfinden?
    Vertrag abschließen
    In der Regel schließen Sie einen einfachen Dienstleistungsvertrag ab. Achten Sie auf:
    • Klare Beschreibung der Leistungen
    • Stundensatz oder Pauschalpreise
    • Kündigungsfristen
    Leistungen in Anspruch nehmen
    Nach Vertragsabschluss kann die Unterstützung beginnen. Der Anbieter dokumentiert alle Einsätze in einem Leistungsnachweis.

    Schritt 4: Abrechnung mit der Pflegekasse

    Es gibt zwei Wege zur Abrechnung:Option A: Kostenerstattung (Sie zahlen vor)
    1. Sie erhalten eine Rechnung vom Anbieter
    2. Sie zahlen die Rechnung selbst
    3. Sie reichen Rechnung + Leistungsnachweis bei Ihrer Pflegekasse ein
    4. Die Pflegekasse erstattet Ihnen bis zu 131€ pro Monat
    Option B: Direktabrechnung (empfohlen)
    1. Sie unterschreiben eine Abtretungserklärung
    2. Der Anbieter rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab
    3. Sie zahlen nur eventuelle Mehrkosten über 131€ selbst
    Vorteil der Direktabrechnung: Sie müssen nicht in Vorleistung gehen und haben keinen Aufwand mit der Abrechnung.

    Checkliste: Das benötigen Sie

    • Pflegegrad-Bescheid Ihrer Pflegekasse
    • Versichertennummer (Kranken-/Pflegekasse)
    • Adresse und Anerkennungsnummer des Dienstleisters
    • Leistungsnachweis (mit Datum, Dauer, Art der Leistung)
    • Rechnung des Dienstleisters
    • Bei Direktabrechnung: Abtretungserklärung
    • Kontodaten für Erstattung (bei Kostenerstattung)

    Häufige Fehler vermeiden

    Anbieter ohne Anerkennung beauftragen
    Lösung: Fragen Sie immer nach der Anerkennungsnummer
    Fristen verpassen
    Lösung: Rechnungen zeitnah einreichen, spätestens bis 30.06. des Folgejahres
    Unvollständige Leistungsnachweise
    Lösung: Alle Einsätze mit Datum, Uhrzeit und Unterschrift dokumentieren
    Nicht erstattungsfähige Leistungen buchen
    Lösung: Nur anerkannte Unterstützungsangebote nutzen (keine medizinische Pflege)

    Nächste Schritte mit Alltagsengel 24

    Wir machen Ihnen die Nutzung des Entlastungsbetrags so einfach wie möglich:
    1. 1Kostenlose Erstberatung: Wir klären Ihren Anspruch und Ihre Wünsche
    2. 2Passende Betreuungskraft: Wir finden die richtige Unterstützung für Sie
    3. 3Komplette Abwicklung: Wir übernehmen die Direktabrechnung mit Ihrer Pflegekasse
    → Mehr zum Entlastungsbetrag: Alles über §45b SGB XI
    → Zur Leistung: Haushaltshilfe von Alltagsengel 24

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    Zuletzt aktualisiert: 2. Januar 2026
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