Wichtiger Hinweis
Die Informationen in diesem Artikel basieren auf dem aktuellen Stand der Pflegegesetzgebung. Konkrete Ansprüche und Beträge können je nach individueller Situation variieren. Wir beraten Sie gerne persönlich zu Ihren Möglichkeiten – diese Informationen ersetzen keine individuelle Beratung durch Pflegekassen oder Fachstellen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Müssen Sie den Entlastungsbetrag erst selbst bezahlen und dann auf Erstattung warten
- Mit der Direktabrechnung übernimmt das Ihr Dienstleister für Sie
- Erfahren Sie hier, wie das funktioniert und welche Vorteile es bietet
Was ist Direktabrechnung?
- Das bedeutet für Sie:
- ✓Sie müssen nicht in Vorleistung gehen
- ✓Sie reichen keine Rechnungen selbst ein
- ✓Sie zahlen nur eventuelle Mehrkosten über 131€/Monat
Vorteile der Direktabrechnung
Sie müssen kein Geld vorstrecken – besonders wichtig, wenn das Budget knapp ist.📋 Kein Papierkram
Sie müssen keine Rechnungen sammeln, einreichen und auf Erstattung warten.⏱️ Zeitersparnis
Der administrative Aufwand entfällt komplett.
Sie behalten den Überblick über Ihr Budget, ohne selbst rechnen zu müssen.
So funktioniert der Ablauf
Sie erteilen dem Dienstleister die Vollmacht, direkt mit Ihrer Pflegekasse abzurechnen. Das ist ein einfaches Formular.Schritt 2: Leistungen in Anspruch nehmen
Sie nutzen die vereinbarten Leistungen (Haushaltshilfe, Betreuung, Begleitung). Bei jedem Einsatz unterschreiben Sie den Leistungsnachweis.Schritt 3: Dienstleister rechnet ab
Der Anbieter erstellt monatlich eine Rechnung und reicht sie zusammen mit den Leistungsnachweisen bei Ihrer Pflegekasse ein.Schritt 4: Pflegekasse zahlt
Die Pflegekasse überweist den Betrag (bis zu 131€/Monat) direkt an den Dienstleister.Schritt 5: Eventuelle Zuzahlung
Nur wenn die Leistungen mehr als 131€/Monat kosten, zahlen Sie die Differenz selbst.
Was Sie für die Direktabrechnung brauchen
- Von Ihrer Seite:
- Anerkannter Pflegegrad (1–5)
- Unterschriebene Abtretungserklärung
- Angaben zur Pflegekasse (Name, Versichertennummer)
- Vom Dienstleister:
- Anerkennung nach Landesrecht
- Vertrag mit Ihrer Pflegekasse zur Direktabrechnung
- Fachliche Qualifikation
Direktabrechnung vs. Kostenerstattung
| Kriterium | Direktabrechnung | Kostenerstattung |
|---|---|---|
| Vorfinanzierung | Nein | Ja |
| Rechnungen einreichen | Nein (macht Anbieter) | Ja (selbst) |
| Wartezeit auf Geld | Keine | 2–4 Wochen |
| Ablehnungsrisiko | Gering | Höher |
| Aufwand für Sie | Minimal | Mittel bis hoch |
Häufige Fragen zur Direktabrechnung
Nein, nur Anbieter mit Landesanerkennung und entsprechenden Verträgen mit den Pflegekassen.Muss ich trotzdem etwas unterschreiben?
Ja, die Abtretungserklärung einmalig und die Leistungsnachweise nach jedem Einsatz.Was passiert, wenn mein Budget aufgebraucht ist?
Sie werden informiert und können entscheiden, ob Sie die Leistungen selbst zahlen oder pausieren möchten.Kann ich von Kostenerstattung zu Direktabrechnung wechseln?
Ja, jederzeit. Sprechen Sie Ihren Anbieter an.Funktioniert Direktabrechnung bei allen Pflegekassen?
Die meisten großen Pflegekassen unterstützen Direktabrechnung. Im Zweifelsfall fragen wir für Sie nach.
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- Verträge mit allen relevanten Pflegekassen in der Region Stuttgart/Böblingen
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→ Verwandt: Entlastungsbetrag beantragen – Schritt für Schritt
→ Zur Leistung: Haushaltshilfe von Alltagsengel 24
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