Ratgeber

    Direktabrechnung mit der Pflegekasse – So funktioniert's

    6. Juni 2026
    5 Min.

    Müssen Sie den Entlastungsbetrag erst selbst bezahlen und dann auf Erstattung warte

    Wichtiger Hinweis

    Die Informationen in diesem Artikel basieren auf dem aktuellen Stand der Pflegegesetzgebung. Konkrete Ansprüche und Beträge können je nach individueller Situation variieren. Wir beraten Sie gerne persönlich zu Ihren Möglichkeiten – diese Informationen ersetzen keine individuelle Beratung durch Pflegekassen oder Fachstellen.

    Das Wichtigste auf einen Blick

    • Müssen Sie den Entlastungsbetrag erst selbst bezahlen und dann auf Erstattung warten
    • Mit der Direktabrechnung übernimmt das Ihr Dienstleister für Sie
    • Erfahren Sie hier, wie das funktioniert und welche Vorteile es bietet

    Was ist Direktabrechnung?

    Bei der Direktabrechnung rechnet der Dienstleister (z.B. Alltagsengel 24) seine Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
    • Das bedeutet für Sie:
    • Sie müssen nicht in Vorleistung gehen
    • Sie reichen keine Rechnungen selbst ein
    • Sie zahlen nur eventuelle Mehrkosten über 131€/Monat
    Voraussetzung: Der Dienstleister muss nach Landesrecht anerkannt sein und die Direktabrechnung mit Ihrer Pflegekasse vereinbart haben.

    Vorteile der Direktabrechnung

    Für Sie als Pflegebedürftiger/Angehöriger:💰 Keine Vorfinanzierung
    Sie müssen kein Geld vorstrecken – besonders wichtig, wenn das Budget knapp ist.
    📋 Kein Papierkram
    Sie müssen keine Rechnungen sammeln, einreichen und auf Erstattung warten.
    ⏱️ Zeitersparnis
    Der administrative Aufwand entfällt komplett.
    Sicherheit Der Anbieter kennt die Anforderungen der Pflegekasse – weniger Ablehnungen.
    📊 Transparenz
    Sie behalten den Überblick über Ihr Budget, ohne selbst rechnen zu müssen.

    So funktioniert der Ablauf

    Schritt 1: Abtretungserklärung unterschreiben
    Sie erteilen dem Dienstleister die Vollmacht, direkt mit Ihrer Pflegekasse abzurechnen. Das ist ein einfaches Formular.
    Schritt 2: Leistungen in Anspruch nehmen
    Sie nutzen die vereinbarten Leistungen (Haushaltshilfe, Betreuung, Begleitung). Bei jedem Einsatz unterschreiben Sie den Leistungsnachweis.
    Schritt 3: Dienstleister rechnet ab
    Der Anbieter erstellt monatlich eine Rechnung und reicht sie zusammen mit den Leistungsnachweisen bei Ihrer Pflegekasse ein.
    Schritt 4: Pflegekasse zahlt
    Die Pflegekasse überweist den Betrag (bis zu 131€/Monat) direkt an den Dienstleister.
    Schritt 5: Eventuelle Zuzahlung
    Nur wenn die Leistungen mehr als 131€/Monat kosten, zahlen Sie die Differenz selbst.

    Was Sie für die Direktabrechnung brauchen

    • Von Ihrer Seite:
    • Anerkannter Pflegegrad (1–5)
    • Unterschriebene Abtretungserklärung
    • Angaben zur Pflegekasse (Name, Versichertennummer)
    • Vom Dienstleister:
    • Anerkennung nach Landesrecht
    • Vertrag mit Ihrer Pflegekasse zur Direktabrechnung
    • Fachliche Qualifikation
    Alltagsengel 24 erfüllt alle Voraussetzungen und hat Verträge mit allen großen Pflegekassen in der Region.

    Direktabrechnung vs. Kostenerstattung

    KriteriumDirektabrechnungKostenerstattung
    VorfinanzierungNeinJa
    Rechnungen einreichenNein (macht Anbieter)Ja (selbst)
    Wartezeit auf GeldKeine2–4 Wochen
    AblehnungsrisikoGeringHöher
    Aufwand für SieMinimalMittel bis hoch
    Empfehlung: Wählen Sie wenn möglich die Direktabrechnung – sie ist einfacher und sicherer.

    Häufige Fragen zur Direktabrechnung

    Kann jeder Anbieter direkt abrechnen?
    Nein, nur Anbieter mit Landesanerkennung und entsprechenden Verträgen mit den Pflegekassen.
    Muss ich trotzdem etwas unterschreiben?
    Ja, die Abtretungserklärung einmalig und die Leistungsnachweise nach jedem Einsatz.
    Was passiert, wenn mein Budget aufgebraucht ist?
    Sie werden informiert und können entscheiden, ob Sie die Leistungen selbst zahlen oder pausieren möchten.
    Kann ich von Kostenerstattung zu Direktabrechnung wechseln?
    Ja, jederzeit. Sprechen Sie Ihren Anbieter an.
    Funktioniert Direktabrechnung bei allen Pflegekassen?
    Die meisten großen Pflegekassen unterstützen Direktabrechnung. Im Zweifelsfall fragen wir für Sie nach.

    Direktabrechnung mit Alltagsengel 24

    Wir machen Ihnen die Nutzung des Entlastungsbetrags so bequem wie möglich:
    • Verträge mit allen relevanten Pflegekassen in der Region Stuttgart/Böblingen
    • Komplette Abwicklung – Sie kümmern sich um nichts
    • Transparente Übersicht über Ihr Budget auf Wunsch
    • Keine versteckten Kosten – wir rechnen fair ab
    → Zum Pillar-Artikel: Entlastungsbetrag §45b – Überblick, Antrag & Abrechnung
    → Verwandt: Entlastungsbetrag beantragen – Schritt für Schritt
    → Zur Leistung: Haushaltshilfe von Alltagsengel 24

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    Zuletzt aktualisiert: 6. Juni 2026
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