Ratgeber

    Verhinderungspflege 2026: 3.539 € Gemeinsamer Jahresbetrag

    2. Jan. 2026
    5 Min.

    **Neu seit 01.07.2025:** Mit dem Gemeinsamen Jahresbetrag (§42a SGB XI) stehen Ihnen jetzt **3.539 Euro flexibel** für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung – e

    Wichtiger Hinweis

    Die Informationen in diesem Artikel basieren auf dem aktuellen Stand der Pflegegesetzgebung. Konkrete Ansprüche und Beträge können je nach individueller Situation variieren. Wir beraten Sie gerne persönlich zu Ihren Möglichkeiten – diese Informationen ersetzen keine individuelle Beratung durch Pflegekassen oder Fachstellen.

    Das Wichtigste auf einen Blick

    • 2025:** Mit dem Gemeinsamen Jahresbetrag (§42a SGB XI) stehen Ihnen jetzt **3
    • 539 Euro flexibel** für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung – ein Topf statt komplizierter Einzelbudgets
    • Pflegende Angehörige brauchen auch mal Pause
    • Ob Urlaub, eigene Arzttermine oder einfach Erholung – die Verhinderungspflege sichert die Betreuung pflegebedürftiger Menschen, wenn die Hauptpflegeperson verhindert ist

    Was ist Verhinderungspflege?

    Definition:
    Verhinderungspflege (§39 SGB XI) ist eine Leistung der Pflegekasse, die die Kosten für eine Ersatzpflege übernimmt, wenn die private Pflegeperson vorübergehend ausfällt.
    Typische Gründe für Verhinderung:
    • Urlaub der Pflegeperson
    • Krankheit der Pflegeperson
    • Eigene Arzttermine
    • Kurze Auszeiten / Erholung
    • Familiäre Verpflichtungen
    • Berufliche Termine
    Wichtig zu wissen:
    Die Verhinderungspflege soll pflegende Angehörige entlasten und ihnen Auszeiten ermöglichen – ohne dass die Versorgung des Pflegebedürftigen leidet.

    Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?

    Voraussetzungen:
    • Pflegegrad 2 oder höher (kein Anspruch bei Pflegegrad 1!)
    • Die Pflege erfolgt seit mindestens 6 Monaten zu Hause
    • Die Pflege umfasst mindestens 10 Stunden pro Woche
    • Die Pflege erfolgt durch eine private Pflegeperson (Angehörige, Nachbarn, Freunde)
    Kein Anspruch bei:
    • Pflegegrad 1 (nur Entlastungsbetrag möglich)
    • Vollstationärer Pflege im Pflegeheim
    • Pflege ausschließlich durch Pflegedienst
    Die 6-Monats-Frist gilt nur einmalig zu Beginn. Danach kann Verhinderungspflege jederzeit genutzt werden.

    Höhe und Dauer der Leistung

    Grundbudget:
    • Bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr
    • Bis zu 6 Wochen (42 Tage) pro Jahr
    Erweiterungsmöglichkeit:
    Bis zu 50% des Kurzzeitpflege-Budgets (806€) können zusätzlich für Verhinderungspflege genutzt werden.
    Maximales Budget: 2.418 Euro pro Jahr
    Ab 01.07.2025 (Pflegereform):
    Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege:
    3.539 Euro flexibel nutzbar
    Stundenweise Nutzung:
    • Unter 8 Stunden: Keine Anrechnung auf die 42 Tage
    • Das Pflegegeld wird in dieser Zeit nicht gekürzt
    • Ideal für regelmäßige kurze Auszeiten

    So beantragen Sie Verhinderungspflege

    Schritt 1: Ersatzpflege organisieren
    • Anerkannten Dienstleister beauftragen (wie Alltagsengel 24)
    • Oder Ersatzpflege durch Verwandte/Bekannte
    Schritt 2: Antrag bei der Pflegekasse
    • Formloser Antrag reicht oft aus
    • Viele Kassen haben eigene Formulare
    • Antrag auch nachträglich möglich (Erstattung)
    Schritt 3: Leistung in Anspruch nehmen
    • Bei Dienstleistern: Direktabrechnung möglich
    • Bei privater Ersatzpflege: Kostenerstattung
    Schritt 4: Nachweis einreichen
    • Rechnung des Dienstleisters
    • Oder Nachweis über Kosten bei privater Ersatzpflege
    • Quittungen für Fahrtkosten etc.
    Antrag am besten vor der geplanten Verhinderung stellen, aber auch rückwirkend möglich.

    Ersatzpflege durch Angehörige – Besonderheiten

    Bei nahen Angehörigen (bis 2. Grad):
    • Ehepartner, Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern, Enkel
    • Maximale Erstattung: Das 1,5-fache des Pflegegeldes
    • Plus nachgewiesene Aufwendungen (Fahrtkosten, Verdienstausfall)
    Beispiel Pflegegrad 3:
    • Pflegegeld: 573€/Monat
    • Max. Erstattung Angehörige: 859,50€ (1,5 × 573€)
    • Plus nachgewiesene Fahrtkosten etc.
    Bei entfernteren Verwandten oder Freunden:
    • Volles Budget bis 1.612€ nutzbar
    • Plus Aufwendungsersatz
    Bei entfernten Verwandten oder Freunden ist die volle Erstattung möglich – prüfen Sie die Verwandtschaftsgrade!

    Verhinderungspflege durch Dienstleister

    Vorteile der professionellen Ersatzpflege:
    • Voller Budgetrahmen nutzbar (1.612€ bzw. 2.418€)
    • Direktabrechnung mit der Pflegekasse
    • Keine Vorleistung nötig
    • Professionelle, zuverlässige Betreuung
    • Flexible Einsatzzeiten
    Bei Alltagsengel 24:
    • Stundenweise Betreuung (unter 8h)
    • Tagesbetreuung
    • Mehrtägige Betreuung (bei Urlaub der Angehörigen)
    • Direktabrechnung mit Ihrer Pflegekasse
    Beispiel:
    • 6 Wochen × 3 Einsätze à 4 Stunden = 72 Stunden
    • Bei 35€/Stunde = 2.520€
    • Davon 2.418€ (mit Kurzzeitpflege-Übertragung) von der Pflegekasse
    • Eigenanteil: nur 102€

    Häufige Fehler vermeiden

    Fehler 1: Budget verfallen lassen
    Das Budget gilt pro Kalenderjahr und verfällt am 31.12. Planen Sie rechtzeitig!
    Fehler 2: 6-Monats-Frist übersehen
    Verhinderungspflege gibt es erst nach 6 Monaten häuslicher Pflege. Die Frist beginnt mit Feststellung des Pflegegrades.
    Fehler 3: Pflegegrad 1 vergessen
    Bei Pflegegrad 1 besteht KEIN Anspruch auf Verhinderungspflege. Hier ist nur der Entlastungsbetrag möglich.
    Fehler 4: Tagesbetreuung über 8 Stunden
    Bei Betreuung über 8 Stunden wird das Pflegegeld gekürzt und der Tag wird auf die 42 Tage angerechnet.
    Fehler 5: Keine Kombination nutzen
    Viele kennen die Übertragungsmöglichkeit aus der Kurzzeitpflege nicht. Bis zu 806€ extra!
    Fehler 6: Rückwirkende Beantragung vergessen
    Auch wenn Sie den Antrag vergessen haben: Bis zu 4 Jahre rückwirkend können Kosten erstattet werden.

    Kombination mit anderen Leistungen

    Verhinderungspflege + Kurzzeitpflege:
    • 50% der Kurzzeitpflege (806€) auf Verhinderungspflege übertragbar
    • Umgekehrt: 100% der Verhinderungspflege auf Kurzzeitpflege
    Ab 01.07.2025:
    Gemeinsamer Topf von 3.539€ für beide Leistungen – flexibel nutzbar!
    Verhinderungspflege + Entlastungsbetrag:
    • Beide Leistungen können parallel genutzt werden
    • Der Entlastungsbetrag (131€/Monat) ist unabhängig
    Verhinderungspflege + 40%-Umwandlung:
    • Die 40%-Umwandlung aus Pflegesachleistungen ist zusätzlich möglich
    • Ideal für regelmäßige Betreuung zwischen den Verhinderungspflege-Einsätzen
    Verhinderungspflege + Pflegegeld:
    • Bei stundenweiser Verhinderungspflege (unter 8h): Pflegegeld wird nicht gekürzt
    • Bei tageweiser Verhinderungspflege: Pflegegeld wird hälftig weitergezahlt

    Verhinderungspflege mit Alltagsengel 24

    Wir unterstützen Sie flexibel bei der Nutzung Ihrer Verhinderungspflege:Unsere Leistungen:
    • Stundenweise Betreuung (unter 8h) – ohne Pflegegeldkürzung
    • Tagesbetreuung für längere Auszeiten
    • Mehrtägige Betreuung (z.B. während Ihres Urlaubs)
    • Kombination mit Entlastungsbetrag und 40%-Umwandlung
    Unser Service:
    • Kostenlose Beratung zu Ihren Ansprüchen
    • Hilfe beim Antrag bei der Pflegekasse
    • Direktabrechnung – keine Vorleistung nötig
    • Flexible Terminplanung
    • Zuverlässige, einfühlsame Betreuungskräfte
    Einsatzgebiet:
    Stuttgart und Landkreis Böblingen – wir sind in Ihrer Nähe.

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    Zuletzt aktualisiert: 2. Januar 2026
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