Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Für Ihre individuelle Situation wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt oder Steuerberater.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Wenn die Pflegekasse die Erstattung von Entlastungsleistungen ablehnt, ist das ärgerlich – aber kein Grund aufzugeben
- Häufig sind es formale Fehler oder Missverständnisse, die zur Ablehnung führen
- Mit einem korrekten Widerspruch können Sie Ihr Recht durchsetzen
- Hier erfahren Sie, wie Sie vorgehen
Häufige Ablehnungsgründe
• Rechnung ohne Anerkennungsnummer des Anbieters
• Unvollständige Leistungsnachweise
• Fehlende Unterschriften
• Fristversäumnis (nach 30.06. des Folgejahres)
• Nicht anerkannter DienstleisterInhaltliche Gründe:
• Leistung nicht als Entlastungsangebot anerkannt
• Doppelte Abrechnung (bereits über andere Leistung abgerechnet)
• Kein Pflegegrad vorhanden
• Budget bereits ausgeschöpftWichtig zu wissen:
Viele Ablehnungen beruhen auf Missverständnissen oder fehlenden Nachweisen – nicht auf tatsächlicher Nicht-Berechtigung.
Widerspruchsfrist beachten
• Widerspruch innerhalb von 1 Monat nach Erhalt des Ablehnungsbescheids
• Datum des Bescheids + 3 Tage Zustellungsfrist = FristbeginnBeispiel:
• Bescheid datiert vom 15. Januar
• Zustellung (angenommen) am 18. Januar
• Widerspruchsfrist endet am 18. FebruarFrist verpasst?
• Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich bei unverschuldeter Fristversäumnis
• Gründe: Krankheit, Krankenhaus, nicht zugestellt
• Nachweis erforderlich
Widerspruch formulieren
- 1Ihre Adresse und Versichertennummer
- 2Datum des Ablehnungsbescheids (Aktenzeichen)
- 3Klarer Widerspruch: "Hiermit lege ich Widerspruch ein gegen..."
- 4Begründung (warum die Ablehnung falsch ist)
- 5Beweismittel (korrigierte Nachweise, fehlende Dokumente)
- 6Datum und Unterschrift
"Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Widerspruch ein gegen Ihren Bescheid vom [Datum], Aktenzeichen [XXX], mit dem Sie die Erstattung meiner Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI abgelehnt haben.Die Ablehnung ist unbegründet, weil [Begründung]. Als Nachweis füge ich bei: [Dokumente].Ich bitte um erneute Prüfung und Erstattung der Kosten in Höhe von [Betrag].Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]"
Hilfreiche Nachweise
• Anerkennungsbescheid des Dienstleisters (§45a SGB XI)
• Bestätigung der zuständigen BehördeBei unvollständigen Nachweisen:
• Korrigierte Leistungsnachweise
• Nachgereichte Unterschriften
• Detaillierte Aufstellung der LeistungenBei Fristproblemen:
• Nachweis über rechtzeitige Einreichung
• Bei Versäumnis: Begründung + Nachweis (Krankheit, Krankenhaus)Bei Budgetfragen:
• Übersicht über bisherige Abrechnungen
• Nachweis über Budgetübertragung (Vorjahr)
Nach dem Widerspruch
1. Pflegekasse bestätigt Eingang (sollte innerhalb 2 Wochen erfolgen)
2. Prüfung durch den Widerspruchsausschuss
3. Entscheidung innerhalb von 3 Monaten
4. Schriftlicher WiderspruchsbescheidMögliche Ergebnisse:
• Stattgabe: Kostenerstattung erfolgt
• Teilweise Stattgabe: Ein Teil wird erstattet
• Ablehnung: Widerspruch wird zurückgewiesenBei erneuter Ablehnung:
• Klage vor dem Sozialgericht möglich
• Frist: 1 Monat nach Widerspruchsbescheid
• Verfahren ist kostenfrei (keine Gerichtskosten)
• Rechtsanwalt empfohlen, aber nicht PflichtBeratungshilfe:
• Bei geringem Einkommen: Beratungshilfe beantragen
• Sozialverbände (VdK, Sozialverband) bieten Unterstützung
Typische Fehler vermeiden
→ Widerspruch sofort einlegen, auch wenn Begründung später nachgereicht wirdFehler 2: Nur mündlich widersprechen
→ Immer schriftlich und mit Nachweis (Einschreiben)Fehler 3: Keine Begründung liefern
→ Konkret erklären, warum die Ablehnung falsch istFehler 4: Originale versenden
→ Immer nur Kopien einreichen, Originale behaltenFehler 5: Aufgeben bei Ablehnung
→ Auch Widersprüche werden oft abgelehnt – dann Klage prüfenFehler 6: Keine Beratung holen
→ Pflegestützpunkte, Sozialverbände und Verbraucherzentralen helfen kostenlos
Unterstützung holen
- Pflegestützpunkte: Unabhängige Beratung zu allen Pflegefragen
- Verbraucherzentralen: Beratung zu Versicherungsstreitigkeiten
- VdK, Sozialverband Deutschland: Mitgliedschaftliche Rechtsberatung
- Pflegekassen-Ombudspersonen: Vermittlung bei Streitigkeiten
• Fachanwälte für Sozialrecht
• PatientenanwälteBei Alltagsengel 24:
• Wir stellen korrekte Rechnungen und Leistungsnachweise aus
• Bei Problemen mit der Pflegekasse unterstützen wir mit Dokumentation
• Wir sind nach §45a SGB XI anerkannt
Fragen zur Abrechnung? Wir helfen gerne
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