Ratgeber

    Entlastungsbetrag abgelehnt? So legen Sie Widerspruch ein

    6. Juni 2026
    5 Min.

    Wenn die Pflegekasse die Erstattung von Entlastungsleistungen ablehnt, ist das ärgerlich – aber kein Grun

    Rechtlicher Hinweis

    Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Für Ihre individuelle Situation wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt oder Steuerberater.

    Das Wichtigste auf einen Blick

    • Wenn die Pflegekasse die Erstattung von Entlastungsleistungen ablehnt, ist das ärgerlich – aber kein Grund aufzugeben
    • Häufig sind es formale Fehler oder Missverständnisse, die zur Ablehnung führen
    • Mit einem korrekten Widerspruch können Sie Ihr Recht durchsetzen
    • Hier erfahren Sie, wie Sie vorgehen

    Häufige Ablehnungsgründe

    Formale Gründe:
    • Rechnung ohne Anerkennungsnummer des Anbieters
    • Unvollständige Leistungsnachweise
    • Fehlende Unterschriften
    • Fristversäumnis (nach 30.06. des Folgejahres)
    • Nicht anerkannter Dienstleister
    Inhaltliche Gründe:
    • Leistung nicht als Entlastungsangebot anerkannt
    • Doppelte Abrechnung (bereits über andere Leistung abgerechnet)
    • Kein Pflegegrad vorhanden
    • Budget bereits ausgeschöpft
    Wichtig zu wissen:
    Viele Ablehnungen beruhen auf Missverständnissen oder fehlenden Nachweisen – nicht auf tatsächlicher Nicht-Berechtigung.

    Widerspruchsfrist beachten

    Die wichtigste Frist:
    • Widerspruch innerhalb von 1 Monat nach Erhalt des Ablehnungsbescheids
    • Datum des Bescheids + 3 Tage Zustellungsfrist = Fristbeginn
    Beispiel:
    • Bescheid datiert vom 15. Januar
    • Zustellung (angenommen) am 18. Januar
    • Widerspruchsfrist endet am 18. Februar
    Frist verpasst?
    • Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich bei unverschuldeter Fristversäumnis
    • Gründe: Krankheit, Krankenhaus, nicht zugestellt
    • Nachweis erforderlich
    Widerspruch immer per Einschreiben oder persönlich mit Empfangsbestätigung einreichen!

    Widerspruch formulieren

    Was der Widerspruch enthalten muss:
    1. 1Ihre Adresse und Versichertennummer
    2. 2Datum des Ablehnungsbescheids (Aktenzeichen)
    3. 3Klarer Widerspruch: "Hiermit lege ich Widerspruch ein gegen..."
    4. 4Begründung (warum die Ablehnung falsch ist)
    5. 5Beweismittel (korrigierte Nachweise, fehlende Dokumente)
    6. 6Datum und Unterschrift
    Formulierungsbeispiel:
    "Sehr geehrte Damen und Herren,
    hiermit lege ich Widerspruch ein gegen Ihren Bescheid vom [Datum], Aktenzeichen [XXX], mit dem Sie die Erstattung meiner Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI abgelehnt haben.
    Die Ablehnung ist unbegründet, weil [Begründung]. Als Nachweis füge ich bei: [Dokumente].Ich bitte um erneute Prüfung und Erstattung der Kosten in Höhe von [Betrag].Mit freundlichen Grüßen
    [Unterschrift]"

    Hilfreiche Nachweise

    Je nach Ablehnungsgrund:Bei fehlender Anerkennung:
    • Anerkennungsbescheid des Dienstleisters (§45a SGB XI)
    • Bestätigung der zuständigen Behörde
    Bei unvollständigen Nachweisen:
    • Korrigierte Leistungsnachweise
    • Nachgereichte Unterschriften
    • Detaillierte Aufstellung der Leistungen
    Bei Fristproblemen:
    • Nachweis über rechtzeitige Einreichung
    • Bei Versäumnis: Begründung + Nachweis (Krankheit, Krankenhaus)
    Bei Budgetfragen:
    • Übersicht über bisherige Abrechnungen
    • Nachweis über Budgetübertragung (Vorjahr)
    Kopien aller Dokumente für Ihre Unterlagen aufbewahren!

    Nach dem Widerspruch

    Ablauf:
    1. Pflegekasse bestätigt Eingang (sollte innerhalb 2 Wochen erfolgen)
    2. Prüfung durch den Widerspruchsausschuss
    3. Entscheidung innerhalb von 3 Monaten
    4. Schriftlicher Widerspruchsbescheid
    Mögliche Ergebnisse:
    Stattgabe: Kostenerstattung erfolgt
    Teilweise Stattgabe: Ein Teil wird erstattet
    Ablehnung: Widerspruch wird zurückgewiesen
    Bei erneuter Ablehnung:
    • Klage vor dem Sozialgericht möglich
    • Frist: 1 Monat nach Widerspruchsbescheid
    • Verfahren ist kostenfrei (keine Gerichtskosten)
    • Rechtsanwalt empfohlen, aber nicht Pflicht
    Beratungshilfe:
    • Bei geringem Einkommen: Beratungshilfe beantragen
    • Sozialverbände (VdK, Sozialverband) bieten Unterstützung

    Typische Fehler vermeiden

    Fehler 1: Frist verpassen
    → Widerspruch sofort einlegen, auch wenn Begründung später nachgereicht wird
    Fehler 2: Nur mündlich widersprechen
    → Immer schriftlich und mit Nachweis (Einschreiben)
    Fehler 3: Keine Begründung liefern
    → Konkret erklären, warum die Ablehnung falsch ist
    Fehler 4: Originale versenden
    → Immer nur Kopien einreichen, Originale behalten
    Fehler 5: Aufgeben bei Ablehnung
    → Auch Widersprüche werden oft abgelehnt – dann Klage prüfen
    Fehler 6: Keine Beratung holen
    → Pflegestützpunkte, Sozialverbände und Verbraucherzentralen helfen kostenlos

    Unterstützung holen

    Kostenlose Beratungsstellen:
    • Pflegestützpunkte: Unabhängige Beratung zu allen Pflegefragen
    • Verbraucherzentralen: Beratung zu Versicherungsstreitigkeiten
    • VdK, Sozialverband Deutschland: Mitgliedschaftliche Rechtsberatung
    • Pflegekassen-Ombudspersonen: Vermittlung bei Streitigkeiten
    Kostenpflichtige Hilfe:
    • Fachanwälte für Sozialrecht
    • Patientenanwälte
    Bei Alltagsengel 24:
    • Wir stellen korrekte Rechnungen und Leistungsnachweise aus
    • Bei Problemen mit der Pflegekasse unterstützen wir mit Dokumentation
    • Wir sind nach §45a SGB XI anerkannt

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    Zuletzt aktualisiert: 6. Juni 2026
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